Kreditlexikon

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Kreditrevision


Die Kreditrevision definiert die in regelmäßigen oder unregelmäßigen Zeitabständen stattfindende Prüfung des Kreditmanagements eines Unternehmens. Die Kreditrevision kann von einer internen Abteilung des Unternehmens durchgeführt werden, aber auch von externen Kreditrevisoren. Dies ist der Fall, wenn das kreditgebende Institut die Kreditrevision in einem Unternehmen anordnet und durchführt.

Möglich sind Kreditrevisionen in festgelegten zeitlichen Abständen, bei außergewöhnlichen Vorkommnissen aber auch unangekündigt. Ziel ist es das Kreditrisiko zu erkennen und mögliche Kreditausfälle rechtzeitig zu vermeiden. Wichtig: Die Revisoren dürfen nicht selbst im Kreditgeschäft tätig sein, nur so kann eine objektive Kreditrevision gewährleistet werden. In Deutschland unterliegen alle Banken einer externen Kreditrevision durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Prüfungsverbänden oder Verbandsrevisoren. Die Kreditrevision der Banken unterliegt in erster Linie der Einhaltung der Vorgaben aus Basel II und SolvV erforderlichen Kreditratingsysteme. Aus der Kreditrevision werden so genannte Risikoklassen gebildet, anhand derer die Kreditwürdigkeit der Unternehmen bewertet wird.

Diese Risikoklassen finden auch in ähnlicher Form Anwendung in der privaten Kreditvergabe. Auch hier wird der Kreditnehmer auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft. Eventuell findet später eine erneute Prüfung der Einkommenssituation statt, zum Beispiel weil sich die Einkommensverhältnisse geändert haben, der Kreditnehmer in einen Zahlungsrückstand geraten ist oder weil andere Umstände eine Kreditrevision erfordern.

Insgesamt sind 5 Risikoklassen definiert. Risikoklasse 1 definiert die Kredite, die ohne Bedenken vergeben werden können, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers dies zulassen. Dazu gehört auch, dass ausreichende Sicherheiten zur Abdeckung des Kredites vorhanden sind. Risikoklasse 2 beinhaltet die Kredite mit erhöhtem Ausfallrisiko, das Ausfallrisiko aber nicht von vorneherein erkennbar ist. Risikoklasse 3 bezeichnet die Kredite, die aufgrund fehlender zeitnaher Unterlagen über die wirtschaftlichen Verhältnisse oder Sicherheiten nicht abschließend beurteilt werden können. In Risikoklasse 4 werden die Kredite eingeteilt, bei denen aufgrund wirtschaftlicher Probleme und ganz oder überwiegend ungesicherter Kreditteile ein besonderes Risiko besteht. Bei diesen Kreditengagements mit höherem latentem Risiko sind jedoch Ausfälle kurzfristig nicht zu erwarten. Risikoklasse 5 bezeichnet die Kredite, bei denen ein akutes Ausfallrisiko schon erkennbar ist.



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